Bitte beachten Sie das generelle Parkverbot für LKW, LKW-Züge und Anhänger!

Werte Kunden, Lieferanten, Spediteure und Nutzer unseres Gewerbeparks,

nebenstehend sehen Sie ein Abbild der 4 Schilder, die paarweise jeweils links und rechts an unseren Zufahrten aufgestellt sind, 1,5 m breit, 4,5 m hoch (!) und retroreflektierend RA2, also Tag und Nacht selbst für schwer sehbehinderte Verkehrsteilnehmer nur vorsätzlich zu übersehen. Die aufgebrachten Zeichen sollten auch für Menschen verständlich sein, die des Lesens nur mäßig bis gar nicht kundig sind. Die Praxis sieht leider völlig anders aus. Die Zahl der uneinsichtigen LKW-Chauffeure auf Deutschen Straßen und auch auf unserem Gewerbeareal scheint stetig zu steigen. Wir haben inzwischen 30 Jahre Erfahrung mit LKW-Fahrern, die zum ganz überwiegenden Teil alles andere als positiv sind. Offenbar führt die erhöhte Sitzposition bei vielen Vertretern dieses Berufszweiges zu dem Trugschluß, damit auch überall den ganz großen Überblick zu haben. In vielen Fällen behindern sie mit ihren gedankenlos abgestellten LKW-Zügen andere Nutzer unseres Gewerbeareals und weigern sich oft aus purem Eigennutz, unsere Regeln einzuhalten und das Gewerbeareal nach Erledigung ihres Auftrages sofort wieder zu verlassen und erst recht nicht verbotswidrig als Nachtquartier zu mißbrauchen. Weitere wichtige Gründe für unsere restriktive Haltung gegen den unerlaubten Aufenthalt der LKW-Chauffeure sind deren Hinterlassenschaften und deren Aggressionen, denen wir als Eigentümer und auch unsere Mieter zunehmend ausgesetzt sind. Sie nehmen offensichtlich im gleichen Maße zu wie die Einsichtsfähigkeit abnimmt. Uns sind die Probleme wohl bewußt, die der LKW-Verkehr den Chauffeuren heute abverlangt, aber im Wesentlichen haben sie sich die Schwierigkeiten hinsichtlich der Stellplätze durch ihr Verhalten selbst geschaffen und tun auch alles dafür, daß sich an dem inzwischen manifestierten Eindruck nichts ändert. Nach unseren Recherchen haben ausnahmslos alle Gewerbegebiete die gleichen Probleme. Wir schließen folgerichtig daraus, daß nicht wir als Betreiber mit unserer Wahrnehmung falsch liegen.

Halten Sie sich schon in Ihrem eigenen Interesse strikt an das generelle Parkverbot für Nutzfahrzeuge wie LKW, Anhänger (auch PKW-Anhänger), Sattelauflieger und fahrbare Arbeitsmaschinen und weisen Sie bitte als Auftraggeber, Vorgesetze oder Disponenten Ihre Auftragnehmer bzw. Mitarbeiter ausdrücklich darauf hin!

Fahrer, die auf unserem Betriebsgelände unberechtigter Weise ihr Fahrzeug abstellen oder in ihren LKW übernachten, müssen mit erheblichen Kosten sowie Verzögerungen bei ihrer Weiterfahrt rechnen!

Wir werden zukünftig bei Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen ausnahmslos von unserem Hausrecht Gebrauch machen, solche Fahrzeuge festzusetzen, Strafanzeige wegen Besitzstörung gegen den Fahrer zu erstatten und ein Sondernutzungsentgelt für die unberechtigte Nutzung unseres Areals einzuheben. Falls eine erhebliche Behinderung durch ein abgestelltes Fahrzeug auf Aufforderung nicht unverzüglich beendeet wird, werden wir dieses Fahrzeug ohne Umschweife durch ein Fachunternehmen kostenpflichtig entfernen und verwahren lassen.Die Tarife sind schmerzhaft. Das müssen sie sein, sonst nützen sie nicht!

Wir werden die zur Weiterfahrt notwendige Entfernung der Blockiereinrichtung erst dann vornehmen bzw. das Fahrzeug aus der Verwahrung freigeben, wenn

1. wenn der Fahrer seine Personalien und die Firmendaten vollständig angegeben hat,

2. es unser Zeitplan zuläßt und

3. das fällige Entgelt für die unerlaubte Nutzung bzw. für die Abschlepp- und Verwahrkosten vollständig bar bezahlt bzw. per Sofortüberweisung auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist!

Wir erstellen für das Sondernutzungsentgelt bzw. die Abschlepp- und Verwahrkosten eine ordnungsgemäße Rechnung.

Lesen Sie hierzu auch unsere Nutzungsbedingungen unter

http://www.bwu-gruppe.de/index.php?id=66

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